Welche Ideen können eingereicht werden?

1. Gemeinschaft stärken

Projektideen müssen zum Ziel haben, das Zusammenleben in der Gemeinschaft zu stärken. Sie sollen Solidarität, soziale Gerechtigkeit, respektvolles Miteinander und gemeinschaftsbezogene Verantwortung fördern.

Als Zielgruppe kommt die Gemeinschaft als Ganzes (z.B.: alle BewohnerInnen eines Stadtteiles) in Frage, oder auch Untergruppen wie z.B.: SeniorenInnen, Jugendliche, Frauen usw.

Ebenso erwünscht sind Aktivitäten, die einen vermittelnden, verbindenden Ansatz zwischen unterschiedlichen Lebensweisen verfolgen.

 

Folgenden Themenfelder werden berücksichtigt:

  • Generationen verbindende Projekte

  • Bildung und Freizeitgestaltung

  • Förderung von Ehrenamt und Nachbarschaftshilfe

  • Kommunikations- und Begegnungsmöglichkeiten

  • Aufbau vertrauensvoller Beziehungen

  • Integration

  • Projekte für Kinder, Jugendliche, SeniorInnen

  • Familienentlastung / Vereinbarkeit

  • Frauenförderung

  • Wohnen und Grundversorgung

2. Breitenwirkung

Die Projektidee stiftet einen Nutzen für viele Menschen. Es werden keine Ideen gefördert, die nur Einzelpersonen oder einer einzelnen Familie zugute kommen.

3. Tirolbezug

Die Aktivitäten des Projektes finden in Tirol statt und kommen Menschen zugute, die in Tirol leben. 

4. Dauer

Die Projektideen sollten binnen 10 Monate nach Prämierung (also bis 1.8.2010) umsetzbar sein.

Das Zukunftszentrum Tirol wird den Stand der Umsetzung überprüfen und die Ergebnisse und Erfahrungen medial verbreiten.

Anmerkung:
Sollte Ihre Idee umfangreicher und daher der Umsetzungszeitraum von 10 Monaten unrealistisch sein, besteht die Möglichkeit, die Gesamtidee zu beschreiben und einen klar abgegrenzten Teilbereich als Projekt einzureichen. Dazu bitten wir Sie das Gesamtvorhaben kurz zu beschreiben und deutlich abgegrenzt die geplanten Ergebnisse bis August 2010 anzuführen.

5. Orientierungshilfe für gute Projekte

Neben den oben angeführten Basisvoraussetzungen, legen wir auch noch auf weitere Kriterien bei der Bewertung von Projekten wert. Lesen Sie daher unsere „Orientierungshilfe für gute Projekte“.

Wer kann am Wettbewerb teilnehmen?

Die Einreichung der Projekte erfolgt in zwei Kategorien, bei denen folgende Personen oder Organisationen aus Tirol teilnehmen können

Kategorie A.

Schulen, Vereine und andere Non-Profit-Organisationen.
Nicht teilnahmeberechtigt sind Parteien und parteinahe Gruppierungen, sowie konfessionelle Glaubensgemeinschaften.

Kategorie B.

Privatpersonen und „informelle“ Gruppen
(z.B. Selbsthilfegruppen, Arbeitsgemeinschaften, Bürgerinitiativen, ...).

Warum zwei Kategorien?

Gruppen / Personen ohne professionelles Umfeld sollen ebenso gute Gewinnchancen haben, wie etablierte Einrichtungen. Oft fehlt diesen aber die Erfahrung mit Projektbeschreibungen und Planungen. Durch die Aufteilung in zwei Bewertungskategorien möchten wir diese „informellen“ Gruppen und Privatpersonen, ermutigen am Wettbewerb teilzunehmen.

Was bringt die Teilnahme?

Die Siegerprojekte erhalten Förderpreise von insgesamt €50.000,-, die auf zwei Kategorien aufgeteilt werden. Je Kategorie werden vier SiegerInnen ausgewählt.

Um die Preisgelder sinnvoll den Projekideen anzupassen, behält sich das Zunkunftszentrum Tirol vor, die Höhe der einzelnen Preise nach den kalkulierten und förderbaren Kosten zu richten. Allen SiegerInnen stehen jedoch mindesten 3.000 Euro zur Verfügung.

Zusätzlich zur finanziellen Förderung begleiten wir bei Bedarf die GewinnerInnen bei den ersten Schritten der Projektumsetzung. Z.B.: Moderation von Arbeitstreffen (max. 6 Treffen zu je 3 Stunden), Organisation von Erfahrungsaustausch z.B. durch Exkursionen, ExpertInnenvorträge, Unterstützung der weiteren Projektplanung, Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit,...

Alle eingereichten Projekte werden zur Prämierungsfeier im Zukunftszentrum Tirol eingeladen und können diese zum Netzwerken nutzen. Zudem werden alle Projekte einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht.

Wofür kann das Preisgeld verwendet werden?

Die Förderpreisgelder sind ausschließlich zur Verwirklichung und Umsetzung des eingereichten Projektes zu verwenden. Sie müssen zweckgebunden für die prämierten Beiträge verwendet werden. Die Projektträger unterzeichnen hierfür eine Zustimmungserklärung.

Für die Auszahlung der Gelder müssen die Originalbelege mit Zahlungsnachweis dem Zukunftszentrum Tirol übergeben werden. Auslagen, die vor dem oben genannten Planungstreffen erfolgt sind, können nicht berücksichtigt werden. Ebenso können Auslagen die nach dem 15.08.2010 (also 14 Tage nach der maximalen Umsetzungsdauer) getätigt werden, nicht mehr berücksichtigt werden. Es gilt das Überweisungsdatum.

Folgende Kosten können nur bedingt bzw. gar nicht berücksichtigt werden

Bewirtung: Getränke und Verpflegung werden ausschließlich in Zusammenhang mit Veranstaltungen gefördert, die das Miteinander und die Stärkung der Gemeinschaft fördern. Der Einsatz der Mittel soll wirtschaftlich und kostengünstig erfolgen.

Kulturveranstaltungen (Ausstellungen, Festivals): Das Preisgeld kann für den organisatorischen Teil der Veranstaltung eingesetzt werden. Nicht abrechenbar sind KünstlerInnenhonorare oder der Erwerb von Kunstwerken.

Schulungsmaßnahmen müssen einen eindeutigen Projektbezug aufweisen.

Kosten für Mobiltelefone, Digitalkameras, Laptops o. Ä.:
Eine Anschaffung der Geräte ist nur dann abrechenbar, wenn ein direkter Projektbezug besteht und keine Möglichkeit gegeben ist, die Geräte auszuleihen. Die Verwendung nach Projektende muss geklärt werden. (z.B.: Geräte gehen in Gemeindebesitz über und stehen der Allgemeinheit zur Entlehnung zur Verfügung)

Kosten für Kfz: Diese können nur in Ausnahmefällen abgerechnet werden (z.B.: Miete LKW für Transport von sperrigen Gütern). Eine Abklärung mit dem Zukunftszentrum Tirol ist erforderlich.

Wohnraumrenovierungen: Diese können nur in Ausnahmefällen abgerechnet werden. Eine Abklärung mit dem Zukunftszentrum Tirol ist erforderlich.

Nicht gefördert werden Finanzierungskosten (Sollzinsen, Gebühren für Finanzgeschäfte, Wechselgebühren und Devisenverluste); Bußgelder, Geldstrafen und Prozesskosten. Steuern, Abgaben und Gebühren sind nur dann abrechenbar, wenn, sie vom Preisgeldempfänger getragen werden.

Nicht gefördert werden Betriebskosten von Verbänden.

Im Falle von Leasing können Steuern, Gewinnspannen des Leasinggebers, Zinskosten der Refinanzierung, Gemeindekosten, Versicherungskosten etc. nicht übernommen werden.

Nicht abrechenbar sind laufende Kosten der öffentlichen Verwaltung

Nicht abrechenbar sind Kosten für nicht am Projektstandort befindliche Wirtschaftsgüter.

Kosten für Ersatzteile (ausgenommen Erstausstattung); für Instandhaltung und Instandsetzung (Reparaturen) können nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit dem Zukunftszentrum Tirol gefördert werden.

Kosten für den Erwerb von Patenten, Lizenzen o. Ä. innerhalb von verbundenen Unternehmen sind ausgeschlossen.

Bearbeitung

So erfolgt die Bearbeitung durch uns.

1. Eingangsbestätigung und formale Prüfung

Das Zukunftszentrum Tirol übermittelt Ihnen eine schriftliche Eingangsbestätigung, sofern Ihre Unterlagen fristgerecht eingetroffen sind. Die Verständigung erfolgt per E-Mail oder am Postweg.

Unser Team überprüft die eingelangten Teilnahmeunterlagen auf formale Vollständigkeit und Richtigkeit.

2. Auswahl der Sieger durch Jury

Eine Jury bewertet die Projektideen. Die Jury setzt sich aus einen interdisziplinär und institutionenübergreifenden ExpertInnenkreis zusammen. Die Jurymitglieder sind nicht teilnahmeberechtigt. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Bewertungskriterien:

Um unsere Bewertungskriterien nachvollziehbar zu machen, finden Sie im Downloadbereich eine „Orientierungshilfe für gute Projekte“.

3. Verständigung der GewinnerInnen, Auszahlung der Preisgelder, Projektunterstützung

Die GewinnerInnen der beiden Kategorien werden schriftlich verständigt. Ein Termin für ein erstes Treffen wird vereinbart, um eine etwaige Unterstützung bei der Projektumsetzung zu planen und das Vorgehen für die Auszahlung des Preisgeldes zu klären.

4. SiegerInnenehrung und Öffentlichkeitsarbeit

Die SiegerInnenprojekte werden im Rahmen der Prämierungsfeier (voraussichtlich Sep. 2009) im Zukunftszentrum Tirol präsentiert. Die Umsetzungserfolge und Erfahrungen werden medial verbreitet.

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